Distance-Learning Seite 12 Österreichische Post AG. SP 08Z037863 S. Retouren an Postfach 555, 1008 Wien Bei uns sind Sie sicher gut informiert! OÖ Infomagazin Mehr Service. Mehr Information. Dezember 2020 Ausnahmesituation10 6 8 12 4 14 17 16 Inhalt Dezember 2020 Impressum Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ Adresse: Volksgartenstraße 34, 4020 Linz, Telefon: 0732 65 42 66-0 E-Mail: ooe@goed.at, Web: ooe.goed.at Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Medieninhaber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Volksgartenstraße 34, Telefon: 0732 65 42 66-0, E-Mail: ooe@goed.at ZVR-Nummer: 576439352; Landesvorsitzender: LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed.at Chefredakteur: Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed.at Chef vom Dienst: Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at Grundlegende Richtung: Das GÖD-Infomagazin ist ein unabhängiges Medium, das den GÖD-Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien, werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind. Herstellung: BTS Druckkompetenz GmbH, 4209 Engerwitzdorf Fotos: Fotoarchiv ÖGB/GÖD-OÖ, Harrer, LPA, Wakolbinger, Adobe Stock, BMI/Gerd Pachauer Bundesheer/Gorup Gerechte Abgeltung der Leistungen gelungen 3 Editorial 4 Gehaltsabschluss 6 Die Polizei – Dein Freund und Helfer! 8 Rechtssicherheit im Fokus 10 Wartung im Ausland 12 Freitag, der 13. November 14 Corona-Pandemie und Arbeitszeit 15 Jede Krise birgt auch Chancen 16 Corona bestimmt derzeit unser ganzes Leben 17 Der öffentliche Dienst – eine wichtige Stütze in Zeiten von Covid-19 Liebe Kollegin, lieber Kollege! Hubert Steininger GÖD-OÖ Landessekretär Es freut mich, dass es der GÖD gelungen ist mit der Bundesregierung eine gerechte Abgeltung der Leistungen der öffentlich Bediensteten auszuverhandeln. Viele Kolleginnen und Kollegen haben direkt oder indirekt mit den Auswirkungen der Pandemie zu tun, sei es in Krisenstäben, bei der Polizei und vor allem im Gesund- heitssektor und im Bildungsbereich, aber auch in der Verwaltung. Sie haben sich durch Leistungsbereit- schaft und großartigen Einsatz ausgezeich- net und es gebührt ihnen der Dank aller. Auch die Mitglieder in den Personalver- tretungen und Gewerkschaftsgremien haben alle Hände voll zu tun und ein herz- liches Dankeschön seitens der GÖD OÖ, vor allem auch dafür, dass auch gerade in der Krisenzeit nach wie vor ein Mitgliederzu- wachs zu verzeichnen ist. Abschließend wünsche ich Ihnen ruhige und erholsame Feiertage und einen guten Rusch ins neue Jahr – bleiben Sie gesund. Mit gewerkschaftlichem Gruß 22die Gesellschaft ins Bewusstsein gerufen. Es war daher fair und richtig, dass trotz der wirtschaftlich enorm ange- spannten Situation ein Gehaltsabschluss für den Öffent- lichen Dienst möglich wurde, der die hervorragenden Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen anerkennt und ihre Kaufkraft sichert. Danke an die Verantwortlichen beim Bund, allen vo- ran unserem Vorsitzenden Norbert Schnedl. Danke auch meinem sozialpartnerschaftlichen Gegenüber auf Lan- desebene LH Mag. Thomas Stelzer, der diesen Abschluss auch für die Landesbediensteten und damit in weiterer Folge den Städten und Gemeinden, Sozialhilfeverbän- den und zigtausend weiteren Dienstnehmern des öffent- lichen Sektors ermöglicht hat. Danke, last but not least Ihnen, unseren Mitgliedern der GÖD. Wir sind auch heuer als eine der wenigen Fachge- werkschaften im ÖGB nicht weniger geworden, son- dern sogar gewachsen. Sicherheit hat einen hohen Stellenwert. Diese geben wir Ihnen, und Sie ge- ben uns die Kraft und den Rückhalt, damit wir eine gute Zukunft im Öffentlichen Dienst gestalten können. Mit den besten Wünschen für die bevorstehenden Feiertage und das neue Jahr Ihr Dr. Peter Csar, Landesvorsitzender GÖD-OÖ Mir ist bewusst: viele unserer Mitglieder werden in diesen Tagen nicht die Energie aufbringen, dieses Magazin zu lesen. Sie kommen heim nach langen und kräfte zehrenden Einsätzen – am Krankenbett, im Contacttracing, im Distance-Unterricht oder wo sonst auch immer Sondereinsätze en masse von Öffentlich Bediensteten geleistet werden müssen. Und das nicht erst seit gestern, sondern beinahe ein ganzes Jahr lang. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sicherheit hat einen hohen Stellenwert In unzähligen, teils sehr berührenden Gesprächen haben mir in den letzten Monaten viele Kolleginnen und Kolle- gen geschildert, dass sie mittlerweile an die Grenzen ihres Leistungsvermögens stoßen, oder schon darüber hinaus gegangen sind. Manche fühlen sich zu wenig unterstützt, sehen wenig Perspektive auf rasche Entlastung. Zur Sorge um die Gesundheit kommen ökonomische Belastungen, wenn Familienmitglieder von Jobverlust bedroht sind. Auch die Einschränkungen sozialer Kontakte drückt vielen aufs Gemüt. Es gibt aber auch die positiven Rückmeldungen, Kol- leginnen und Kollegen, die einem mit einem zufriede- nen Lächeln sagen, wie froh sie jetzt sind im Öffentlichen Dienst arbeiten zu dürfen, eine sichere und sinnvolle Arbeit zu haben – auch wenn sie stark ist. Ja, so unterschiedlich können Eindrücke der gleichen Situation sein, und diese Eindrücke stehen gleichberechtigt nebeneinander. Unsere Hoffnung ist, dass nun über Weihnachten und Neujahr eine gewisse Entspannung eintritt und damit die Möglichkeit zum Durchschnaufen und Kraft auftanken. Und selbstverständlich hoffen wir im neuen Jahr auf eine nachhaltige Entlastung mit Impfungen und verbesserten Behandlungsmethoden. Doch mit Spritzen und Tabletten alleine wird der Kampf gegen Corona nicht zu gewinnen sein. Wir brauchen auch vernünftige Bürger. Die sooft ge- forderte Eigenverantwortung ist nicht nur relativ rar, sie müsste vor allem ausgeweitet werden auf mehr Verant- wortung für den Nächsten. Nach dem Motto „Ich werde es schon überleben“ kommen wir nicht weiter. Dieses Jahr 2020 hat uns nicht nur Grenzen aufgezeigt, es hat wie selten zuvor auch den Stellenwert eines funk- tionierenden Staates mit leistungsfähigen Strukturen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Wir brauchen auch ver nünftige Bürger 3Inflationsabgeltung im Gleichklang mit anderen Einigung auf 1,45 Prozent Gehaltserhöhung Die öffentlich Bediensteten bekommen für das kommende Jahr eine Gehaltserhöhung um 1,45 Prozent. Darauf konnten sich der für die Beamten zu- ständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanz- minister Gernot Blümel (ÖVP) mit der GÖD einigen. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 * Durchschnitt, gestaffelt nach Einkommen Quelle: APA Gehaltsabschlüsse öffentlicher Dienst Abschlüsse für das jeweilige Jahr, Steigerung in Prozent Maßgebliche Inflation (jeweils Oktober bis September) 2,95* 2,76* 2,3* 1,88* 1,77 1,31,3 2,33 0,0 1,45 4Mit der Einigung kann die Inflation abgegolten werden Markus Larndorfer Vorsitzender der GÖD-Landesverwaltung OÖ, Mitglied des Bundesvorstandes Mit der Einigung kann die Inflation abgegolten werden und ist im Gleich- klang mit bisherigen Abschlüssen anderer Branchen, so wie etwa der Me- tallindustrie. Von dieser, ab Jänner 2021 geltenden Erhöhung, profitieren insgesamt rund 226.000 Beschäftigte beim Bund (Beamte und Vertragsbedienstete) sowie indirekt auch rund 300.000 Mitarbeiter im Landes- und Gemeinde- dienst, weil die Länder diesen Abschluss in der Regel übernehmen. Der rasche Abschluss schon in der ersten Verhandlungsrunde ist vor allem der Corona-Krise geschuldet. Im Gegensatz zu den sonst üblichen großen Verhandlungsteams waren diesmal nur Kogler und Blümel für die Regierung sowie Schnedl (GÖD) und Meidlinger (Younion) für die Gewerk- schaften am Verhandlungstisch. Die Kosten der Gehaltserhöhung um 1,45 Prozent liegen bei rund 200 Millionen Euro für das Budget. Erstmals seit einigen Jahren gibt es für alle Mitarbeiter eine einheitliche Gehaltserhöhung. In den vergangenen Jahren war häufig eine soziale Staffelung vereinbart worden – im Vorjahr etwa zwischen 2,25 Prozent und 3,05 Prozent – im Schnitt 2,3 Prozent. Mit den heurigen 1,45 Prozent liegen öffentlich Bediensteten auf einer Ebene mit den anderen großen Berufsgruppen, die heuer schon – jeweils auch bereits in der ersten Runde – ab- geschlossen haben. Ebenso wie die öffentlich Bediensteten bekommen auch die Metaller und die Handelsangestellten je- weils die für sie maßgebliche Inflation von 1,45 bzw. 1,5 Prozent abgegolten. Für GÖD-Vorsitzenden Norbert Schnedl sind die 1,45 Prozent Erhöhung der Gehälter und Zulagen angesichts der schwieri- gen wirtschaftlichen Situation "ein guter Abschluss". Damit sei die Kaufkraft für alle nachhaltig abgesichert. Der GÖD Vorsitzende hob hervor, dass die Beschäftigten in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes gerade auch in der Pandemie durch den größten Einsatz das Funktionieren des Staates sicherstellen. AUSZUG AUS DER VEREINBARUNG ZU DEN GEHALTSVERHANDLUNGEN FÜR 2021 "Ab 1. Jänner 2021 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021) die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes (soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind), die Monatsentgelte der Vertragsbe- diensteten und der Bediensteten mit Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, sowie die Überleitungsbeträge um 1,45 % erhöht. Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzu- schusses, werden ab 1. Jänner 2021 um 1,45 % erhöht." 5Polizeigewerkschaft Die Polizei – Dein Freund und Helfer! Die Polizei, dein „Freund und Helfer“!? Österreich, unser „Hoamatland“, dem wir nahestehen und auf das wir stolz sind!? Aufrechterhaltung von öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit? Offenbar sind diese Sichtweisen und Werte vielen bereits fremd geworden, was sie auch ganz unver- hohlen über Medien und Auftritte kommu- nizieren. Im Juni, als gerade der Höhepunkt der ersten Corona-Welle im Abklingen war, demonstrierten in der Bundeshauptstadt 50.000 vorwiegend junge Menschen ge- gen Polizeigewalt an Schwarzen und Min- derheiten. Und das vielfach ohne Mund- Nasen-Schutz! Den Plakaten und Rufen vieler Demonstranten und den vom ORF und auch von Privat sendern ausgestrahlten Diskussionsrunden zum Thema war zu ent- nehmen, dass so mancher Aktivist und Po- litiker offenbar den Unterschied zwischen den Handlungsweisen der Polizei in den USA und jenen der österreichischen Polizei nicht erkannt hat. Unberechtigte Vorwürfe, die österreichische Polizei sei von Grund auf rassistisch und neige zu Übergriffen ge- gen Zuwanderer und Menschen mit dunk- ler Hautfarbe, waren zu hören. Die Polizeigewerkschaft hat klar gegen diese Vorwürfe Stellung bezogen und diese haltlosen Anschuldigungen zurückgewie- sen. Aus unserer Sicht wäre es viel mehr an der Zeit, sich bei der Polizei für ihre ausge- zeichnete Arbeit zu bedanken, anstatt ge- gen ihre Arbeitsweisen zu demonstrieren. Nicht umsonst sind wir eines der sichersten Länder der Welt, nicht umsonst gehört Wi- en zu den sichersten Großstädten der Welt, und nicht umsonst haben wir mit jenen Problemen, wie wir sie derzeit aus den USA mitbekommen, nicht zu kämpfen. Auch die gegenständliche „Black live matter“-Demo wurde von der Polizei – wie viele andere Verfolgt man in den letzten Monaten die österrei- chische Presselandschaft, so muss man sich vielfach fragen, welches Bild manche Politiker, einige Gruppie- rungen linksaußen sowie diverse Medienvertreter dort von der Polizei und dem österreichischen Staat zeich- nen und suggerieren wollen? 6Markus Kitzberger StV Vorsitzender PolGew OÖ Die Polizistinnen und Polizisten leisten großartige Arbeit Großdemonstrationen während des gesamten Jahres – professionell und unaufgeregt abgewickelt und beglei- tet, ohne sich von so manchem Akti- visten provozieren zu lassen. Besten Dank dafür und Gratulation an alle Kolleginnen und Kollegen, die immer wieder so vorbildhaft im Einsatz sind! Im Wiener Wahlkampf war von der Grünen Spitzenkandidatin Birgit HEBEIN zu hören, sie könne sich ei- ne Polizei ohne Schusswaffen sehr gut vorstellen. Wien sei so sicher, dass es reiche, wenn lediglich Son- dereinheiten im Dienst eine Waffe mit sich führen. Die Polizei müsse deeskalierend wirken und könne ihre Aufgaben in Zeiten sinkender Krimi- nalitätsraten auch ohne Schusswaffe problemlos erledigen…! Kurz nach der Wien-Wahl, am Abend des 02.11.2020, kam es in Wien zu einem furchtbaren Ter- roranschlag, bei dem ein radikaler IS-Fanatiker (dem bereits die ös- terreichische Staatsbürgerschaft verliehen und der vorzeitig aus der Haft entlassen wurde…) zahlreiche Menschen tötete und verletzte und unter anderem auch einen jungen Polizisten niederschoss! Birgit HE- BEIN bedankte sich noch in der Ein- satznacht über social-media bei der einschreitenden Polizei! Da stellt sich die Frage, wie dieser Einsatz gegen einen wild um sich schießen- den Täter wohl verlaufen wäre, wenn die Polizisten unbewaffnet zum Ein- satzort angerückt wären, wie es die Grünpolitikerin zuvor noch im Wahl- kampf gefordert hatte. Aber Gott sei Dank sind es andere, die diese Ent- scheidungen zu treffen haben; ei- ne Grundhaltung der Einstellung zu Exekutive und Staatsgewalt zeigen diese Aussagen aber freilich schon. Als Freund und Helfer wird man in diesen Kreisen die Polizei wohl eher selten sehen. Selbst ein ganz naiver Blick auf unsere Polizeiarbeit, die steigende Gewalt gegen Polizei- kräfte und die aktuelle Terrorlage in Europa, die nun auch Österreich erreicht hat, würde genügen, um die absolute Notwendigkeit der Bewaff- nung zu erkennen. Auch hier hat Reinhard ZIMMER- MANN als Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft ein klares Sta- tement abgegeben und unmissver- ständlich klargestellt, dass eine Ent- waffnung der österreichischen Exe- kutive nicht im Entferntesten in Fra- ge kommt! Und auch wir schließen uns dem Dank des GÖD-Bundesvor- sitzenden an alle Polizeibeamten und Einsatzkräfte an, die beim Ter- roranschlag in Wien Anfang Novem- ber diesen höchst gefährlichen und belastenden Einsatz professionell abgewickelt haben! In einem kürzlich ergangenen OGH-Urteil zum Thema „Filmen von Amtshandlungen durch Privat- personen“ war in der Begründung zu lesen, dass die „Staatsgewalt bei hoheitlichen Einsätzen akzeptieren müsse, dass diese Vorgänge fest- gehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Über- griffe erreicht werde“! Ohne Frage sind höchstgerichtli- che Urteile zur Kenntnis zu nehmen. Aber ist diese Aussage gegenüber einem Berufsstand angebracht, der bei Umfragen in der Bevölkerung stets einen Vertrauenswert von 80 % und mehr erreicht! Würde man diese „präventive Maßnahme gegen polizeiliche Übergriffe“ für notwendig erachten, wenn man der Polizeiarbeit vertraut und die Exe- kutive als „Freund und Helfer“ sieht!? Die Postings der „Jungen Grünen“, die am Nationalfeiertag 2020 Bil- der verbreiteten, auf denen Hunde- kot abgebildet und die Aufschriften „Es gibt keinen Grund, Österreich zu feiern“ oder „Heimatliebe – hört auf, Österreich zu feiern“ vermerkt waren, sind der traurige Höhepunkt dieser immer mehr wahrnehmbaren, staatsfeindlichen Gesinnung! Patrio- tismus am Nationalfeiertag wird dä- monisiert und als faschistisch abge- tan! Eine traurige Sicht auf das eige- ne Heimatland, das zu den reichsten, sichersten und sozialsten Ländern der Welt zählt. Auf so ein Land muss es sehr wohl erlaub sein, stolz zu sein! Diese Postings betreffen zwar nicht unmittelbar die Polizei, zeigen aber eine Geisteshaltung, die aus unserer Sicht Grenzen überschreitet und ei- ner Partei in Regierungsverantwor- tung nicht würdig sind. Es gilt zu hoffen, dass sich Herr und Frau Österreicher*in nicht von diesen medial hochgespielten Ein- zelmeinungen in ihrer gefestigten und berechtigten Meinung beein- flussen lassen, dass die Polizei ihr Freund und Helfer in allen auch noch so schwierigen Lagen ist! Es sind die Kolleginnen und Kollegen in ganz Österreich, die auch in dieser schwierigen Zeit der Corona-Pan- demie und selbst bei schrecklichen Terroranschlägen für Ordnung und Sicherheit in unserem Land sorgen und dafür tagtäglich ihre Gesund- heit und Unversehrtheit riskieren! Die Polizeigewerkschaft wird jedenfalls auch hinkünftig klar und unmissverständlich Stellung bezie- hen, wenn unser Berufsstand unbe- rechtigter Kritik oder weltfremden Änderungsvorschlägen ausgesetzt wird. 7Wir brauchen sehr rasch eine behördenüber greifende Digitalisierung Werner Gschwandtner Vorsitzender der Justizgewerkschaft OÖ Besonders in Sondersituationen wie der derzeitige COVID-19 Krise, mit staatlichen Maßnahmen wie Lockdown und Quarantäne, ist das Funktionieren des gesamten öffentlichen Dienstes wichtig. Die öffent- lich Bediensteten haben in den letzten Monaten Großartiges geleistet und damit zum Funktionieren des Staates auch in herausfordernden Notzeiten wesentlich beigetragen. In Hinblick auf die Gesamtsituation muss davon ausgegangen werden, dass diese Kraftanstrengungen noch einige Zeit notwendig sein werden. Dafür gebührt allen Kolleginnen und Kollegen großer Dank und Anerkennung. Rechtssicherheit im Fokus Von Quarantänemaßnahmen, Digitalisierung, Teamassistenz und Telearbeit Je mehr die Bürgerinnen und Bürger von staatlichen Anordnungen betroffen sind, desto mehr werden die Maßnahmen hinterfragt und damit das Bedürfnis nach Rechtssicherheit geweckt. Neben der seit Jahren vorherrschenden Personalnot bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist seit Be- ginn der Coronakrise eine umfassende Sonderbelastung im Rahmen der Quarantänemaßnahmen eingetreten. In Hinblick auf die Eingriffe des Staates auf in Grund- und Freiheitsrechte der Bürger müssen die Verwaltungsbe- hörden aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit alle Ab- sonderungsbescheide dem zuständigen Bezirksgericht übermitteln. Betroffene eines Quarantänebescheids kön- nen auch die Absonderung gerichtlich bekämpfen. Dass damit ein aufwendiger Administrationsaufwand ausge- löst wird, versteht sich von selbst. Auch wenn es bereits die Möglichkeit der digitalen Übermittlung zwischen Bezirkshauptmannschaften und Gerichten mittels des elektronischen Rechtsverkehres gibt, fehlen übergreifende digitale WEB Anwendungen, die jetzt dringend notwendig wären. Die Justizmitar- beiter*innen müssen deshalb die Daten der Beschei- de händisch in die Systeme der Justiz zur Weiterbear- beitung einpflegen. Für die ohnehin notleidenden Ge- richtskanzleien eine Sonderbelastung. Digitalisierung des öffentlichen Dienstes So viele Vorteile der Föderalismus auch hat, so gibt es doch zumindest in Fragen der Digitalisierung der öffentli- chen Verwaltung Schnittstellenprobleme in der digitalen Kommunikation zwischen Bund, Länder und Gemeinden. Aus Gründen der Effizienzsteigerung sollte der Grundsatz herrschen, dass Daten, die einmal in einem IT System er- fasst sind, nicht mehr ausgedruckt und händisch in ein an- deres Behördensystem eingegeben werden müssen. Kern- stück dieser Bemühungen ist das E-Government Gesetz aus dem Jahre 2004. Seither gibt es viele Arbeitsgruppen auf verschiedenen Ebenen, die den Ausbau, die Umsetzung und die einfache Bedienung der elektronischen Amtsser- vices für uns umsetzen hätten sollen. Die Erfahrungen zeigen, dass das Zusammenführen unterschiedlicher IT Konzepte sehr aufwendig ist. Eine Situation, die uns in der Justiz Sorgen bereitet. IT Vorbild Justiz In der Justiz haben wir schon frühzeitig auf IT Anwendun- gen gesetzt. Der Einsatz von Informations- und Kommu- nikationstechnologie (IKT) in der österreichischen Justiz ist mittlerweile hoch entwickelt und weithin anerkannt. Erfolgreiche IT-Lösungen wie Verfahrensautomation Justiz, Ediktsdatei, Firmenbuch, Grundbuch, Integrierte Verwal- tung des Strafvollzugs, Unterhaltsvorschüsse, Einbringung 8von Forderungen der Justiz und der Elektronische Rechts- verkehr unterstützen tausende Benutzer bei der Abwick- lung von Millionen Geschäftsfällen jährlich. Mit dem Pro- jekt „Justiz 3.0“ sind wir in einer entscheidenden Phase der Umstellung auf den digitalen Justizakt angelangt. Die Anforderungen dafür sind der ortsunabhängige Zugriff auf den gesamten Akt auch von mehreren Anwendern gleich- zeitig, wobei alle Akteninhalte elektronisch verarbeitbar und durchsuchbar sein müssen. Der Probebetrieb bei aus- gewählten Gerichten hat sehr positive Ergebnisse gebracht. Für die Umsetzung dieser IKT Initiative hat die Bun- desregierung dem Justizressort nun die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung gestellt. Wir erwarten uns jetzt, dass alle Verfahren sehr rasch flächendeckend um- gestellt werden. Teamassistenz im Officemanagement Die Digitalisierung erfordert von den Mitarbeiter*in- nen in den Kanzleien der Gerichte und Staatsanwalt- schaften aber auch eine Spezialisierung und Änderung der Ablauforganisation. Manipulative Tätigkeiten werden deutlich weniger, dafür benötigt man aber mehr Spezial- wissen im Umgang mit den IT Anwendungen. Die Justiz trägt diesen neuen Anforderungen Rechnung und führt in größeren Einheiten die Teamassistenz ein. Von den Mitarbeiter*innen des Teams wird eine umfassende Spe- zialisierung für den gesamten Arbeitsbereich erwartet. Jedes Teammitglied muss in allen Tätigkeitsfeldern ar- beiten und vertreten können. Im Gegenzug konnte eine besoldungsrechtliche Verbesserung erreicht werden. In der Teamassistenz gibt es nur mehr Verwendungen des Fachdienstes. Die Leitung obliegt einem/r Teamleiter*in mit einer verbesserten Einstufung. Die Verwendungen im mittleren Dienst (v 4) wurden in den Fachdienst aufge- wertet. Telearbeit Seit einigen Jahren gibt es in der Justiz die Möglichkeit der Telearbeit. Bis zum 1. Lockdown im Frühjahr war es eher schwierig, die Genehmigung für einen Telearbeits- tag zu erhalten. Die positiven Erfahrungen der Monate März bis Juni haben es ermöglicht, für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften eine zeitgemäße Re- gelung auszuhandeln. Grundsätzlich besteht für alle Kol- leginnen und Kollegen die Möglichkeit, soweit es ihr Ar- beitsfeld zulässt, mit dem regionalen Dienstvorgesetzten bis zu zwei Telearbeitstage pro Woche zu vereinbaren. Die Vereinbarung wird für ein Jahr abgeschlossen und im Rahmen des Mitarbeitergespräches evaluiert. Diese Re- gelung wird von der Kollegenschaft positiv angenommen und funktioniert gut. Problematisch gestalten sich die Möglichkeiten zur Nutzung der Telearbeit in den Berei- chen der Kanzleien, Hier gibt es Arbeitsabläufe, die noch nicht digitalisiert sind und daher eine Anwesenheit am Schreibtisch erfordern. Wir hoffen, dass die Umstellung auf Justiz 3.0 rasch erfolgt, damit auch diese Kollegen*in- nen bald die Telearbeit nutzen können. Die Digitalisierung erfordert eine Spezialisierung, die auch abgegolten werden muss. 9Next >